Ausgangszustandsbericht (AZB)
Ausgangszustandsbericht (AZB)
Gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) muss bei Neu- oder Änderungsgenehmigungsverfahren für Anlagen, die unter die Industrieemissions-Richtlinie (IED) fallen, ein Ausgangszustandsbericht (AZB) zusammen mit den Antragsunterlagen vorgelegt werden.
Ziel ist den Zustand von Boden und Grundwasser in Bezug auf sogenannte relevante gefährliche Stoffe (rgS), die gegenwärtig oder zukünftig auf dem Gelände der Anlage erzeugt, verwendet oder freigesetzt werden, zu dokumentieren. Der AZB dient als rechtliche Absicherung und Referenzpunkt für die Rückführungsverpflichtung bei der Stilllegung von IED-Anlagen.
Unsere Leistungen umfassen:
- Erstellung und Umsetzung von Untersuchungskonzepten
- Erstellung von Ausgangszustandsberichten (AZB)
Ansprechpartner:
Dr. Samereh Abdolali Pour, M.Sc.
Sachverständige für Umwelttechnik
Abdolalipour(ät)smoltczykpartner.de
Dipl.-Geol. Dr. Frank-Michael Lange
Sachverständiger für Umwelttechnik
Lange(ät)SmoltczykPartner.de